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Liebe Mitglieder, liebe Bergfreunde!
Sie halten hier das neue Jahresprogramm der Sektion Brenztal für das Jahr
2012 / 2013 in Händen. Unsere verschiedenen Referate haben wieder ein
umfangreiches und interessantes
Veranstaltungs-Angebot für Sie erarbeitet.
Bitte notieren Sie unsere Termine und melden Sie sich rechtzeitig zu den
für Sie interessanten Touren an. Fragen Sie sich jedoch immer zuvor selbst
kritisch, ob Ihre Kondition, Ihr praktisches und theoretisches Können
sowie Ihre Ausrüstung für die vorgesehene Unternehmung ausreichen. Unsere
Ausbildungs-Angebote sollen Ihnen dabei helfen, fehlendes Wissen zu
erwerben oder schon vorhandenes aufzufrischen oder zu erweitern.
Denken Sie bei Ihren Touren immer an unsere strapazierte Alpenwelt und
gehen Sie schonend mit der Natur um. Ich
wünsche Ihnen für Ihre Winter-Unternehmungen tolle Erlebnisse in den
verschneiten Bergen und einen schönen, erfolgreichen und sonnigen
Bergsommer. Kommen Sie immer gesund wieder nach Hause.
Herbert Singer 1.Vorsitzender Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist darum über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.Die
Teilnehmerzahl ist wegen der zur Verfügung stehenden Anzahl an Führern,
Hütten- und Busplätzen begrenzt, daher ist baldmöglichste Anmeldung
erforderlich. Anmeldungen sind ausschließlich direkt beim jeweiligen
Tourenleiter vorzunehmen. Der Unkostenbeitrag ist den verschiedenen
Anforderungen, die Sie den jeweiligen Tourenbeschreibungen entnehmen können,
entsprechend gestaffelt. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen vor
Fahrbeginn zurück, so kann die Sektion bei Fehlen einer Ersatzperson die
Hälfte des Unkostenbetrages als Entschädigung für angefallene Kosten fordern.
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