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Liebe Mitglieder, liebe Bergfreunde!
Sie
haben hier das neue Jahresprogramm der Sektion Brenztal für das Jahr 2010 /
2011 aufgerufen. Unsere verschiedenen Referate haben wieder ein umfangreiches
und interessantes Veranstaltungs-Angebot für Sie erarbeitet. Bitte notieren
Sie unsere Termine und melden Sie sich rechtzeitig zu den für Sie
interessanten Touren an. Fragen Sie sich jedoch immer zuvor selbst kritisch,
ob Ihre Kondition, Ihr praktisches und theoretisches Können sowie Ihre
Ausrüstung für die vorgesehene Unternehmung ausreichen. Unser
Ausbildungs-Angebot soll Ihnen dabei helfen, fehlendes Wissen zu erwerben oder
schon vorhandenes aufzufrischen oder zu erweitern. Ich
wünsche Ihnen für Ihre Winter-Unternehmungen tolle Erlebnisse in den
verschneiten Bergen und einen schönen, erfolgreichen und sonnigen
Bergsommer. Kommen Sie immer gesund wieder nach Hause.
Herbert Singer 1.Vorsitzender Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist darum über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.Die
Teilnehmerzahl ist wegen der zur Verfügung stehenden Anzahl an Führern,
Hütten- und Busplätzen begrenzt, daher ist baldmöglichste Anmeldung
erforderlich. Anmeldungen sind ausschließlich direkt beim jeweiligen
Tourenleiter vorzunehmen. Der Unkostenbeitrag ist den verschiedenen
Anforderungen, die Sie den jeweiligen Tourenbeschreibungen entnehmen können,
entsprechend gestaffelt. Tritt ein Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen vor
Fahrbeginn zurück, so kann die Sektion bei Fehlen einer Ersatzperson die
Hälfte des Unkostenbetrages als Entschädigung für angefallene Kosten fordern.
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