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Die aktuelle Kletterfelsliste
von Baden-Württemberg und Hinweise zu kurzfristigen Sperrungen
finden Sie unter
Kletterfels-Liste BW.
Felsinfo online
www.dav-felsinfo.de
Kletterregelung Eselsburger Tal

Grundlage: Verordnung des
Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das
Naturschutzgebiet "Eselsburger Tal" vom 26. Mai 83
Verbote:
(1) In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer
Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner
Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung
der wissenschaftlichen Forschung führen können.
(2) Insbesondere ist verboten:
1. bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der jeweiligen Fassung
zu errichten oder der Errichtung gleichgestellte Maßnahmen durchzuführen,
6. Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen,
7. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
11. außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer
anzumachen,
14. Wege oder Pfade innerhalb der Waldflächen zu verlassen,
16. die innerhalb des Waldes gelegenen Felsen zu beklettern.
(5) Zulässige Handlungen
1. §4 gilt nicht
... für das Beklettern des Bindsteinfelsens und das Betreten der Waldflächen
in einer Umgebung von 20 m
... für das Beklettern des Falkensteins und das Betreten der Waldflächen in
einer Umgebung von 20 m
in der Zeit vom 15. Juli bis 31. Dezember
Ergänzend zur Naturschutzverordnung wurde vom Landratsamt Heidenheim
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Der Burgfelsen
und der GG- Pfeiler
im Eselsburger Tal, auf Gemarkung Herbrechtingen, wird
jedes Jahr vom 01.03. bis 15.07. gesperrt.
2. Verboten ist das Betreten in Form von Klettern, Besteigen, Abseilen,
Herabschwingen oder sonstiges Herablassen.
Vom Vogelschutz wird gebeten, während der Brutzeit nicht unten am Burgfelsen
vorbeizugehen.
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